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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Provisionssätze

1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Einwilligung begründet eine Schadenersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruch bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.

2. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht innerhalb von 3 Tagen unter Darlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.

3. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil sind wir berechtigt.

4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, ist an uns eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen den, vom Makler zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande (z.B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvereinbarung, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag, etc.) oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zustande, so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen, insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß. Spätere Vertragsauflösung oder ein Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.

5. Die Provision beträgt, soweit nichts anderes schriftlich im Exposé vereinbart ist, 6% zzgl. gesetztlicher Mehrwertsteuer (derz. 19% seit 01.01.2007) vom Kauf/ Verkaufspreis, bzw. vom Ersteigerungsbetrag, Kaufpreis der Geschäftsanteile, Einlage bei Gesellschaftsgründungen.

6. Die Provision bei Abschluß eines Erbbauvertrages beträgt 3% (zzgl. 19% Mehrwertsteuer) aus dem 10fachen JahresErbbauzins.

7. Die Provision bei Vermietungen beträgt 2 Monatsmieten (zzgl. Mehrwertsteuer) zu Lasten des Mieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Provision 3% (zzgl. Mehrwertsteuer) aus einer 10fachen Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.

8. Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen, etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 5% (zzgl. Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisionspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.

9. Bei Bestellung eines Vorkaufrechtes beträgt die Provision 1% (zzgl. Mehrwertsteuer) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.

10. Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz.

11. Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z.B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten, etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden.

12. Unkostenersatz, d.h. Ersatz für besondere Aufwendungen, wie Inserate, etc., ist nur dann zu leisten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

13. Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.

14. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Verkaufsberechtigten ersetzt wurde. Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilte Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedegegeben, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben Vorbehalten.

15. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vorliegende Vereinbarung.

Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

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